Bei der Berliner Netzwerkstelle für Gute Arbeit stehen die Beschäftigungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel, in der Gebäudereinigung sowie im Bereich der Plattformarbeit im Fokus. Wie sind die Menschen beschäftigt? Welche Herausforderungen treiben sie um? Wie steht es um die Arbeitszeiten? Und wie um das Thema Mitbestimmung?
Die Branchen im Projekt vereint eins: Sie sind wirtschaftlich sehr bedeutend für Berlin, gleichzeitig fehlt es aufgrund der Beschäftigungsbedingungen zunehmend an Personal.
Neben den Beschäftigten kommen auch die Betriebe im Projekt zu Wort, denn nur unter Einbeziehung aller Beteiligten lassen sich Strukturen erkennen und nachhaltig verändern. Die Netzwerkarbeit – branchenfokussiert, branchenübergreifend, themenspezifisch – und die Sozialpartnerdialoge bilden die Basis der Netzwerkstelle für Gute Arbeit.
Aktuelles
Aktuelle Informationen aus der Netzwerkstelle gibt es auch bei Instagram.
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23.01.2026 · Hotel- & GaststättengewerbeDokumentationen der Tagung (10.11.2025) und des Sozialpartnerdialogs (12.12.2025) jetzt online!
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15.01.2026 · Netzwerkstelle für Gute ArbeitJoboption Berlin wird zur Netzwerkstelle für Gute Arbeit!
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17.12.2025 · EinzelhandelNeuerscheinung: „Kassensturz. Daten, Fakten und Erfahrungen aus der Arbeitswelt des Berliner Einzelhandels“
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15.12.2025 · Hotel- & GaststättengewerbeNeuerscheinung: Praxishilfe „Geflüchtete im Berliner Gastgewerbe ausbilden - Schritt für Schritt“
Branchen
Wir arbeiten nicht mit Schablonen, unsere Ansätze zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen sind immer branchenspezifisch. Dabei orientieren wir uns an dem Begriff Gute Arbeit und sind der Überzeugung, ins Gespräch zu kommen und im Gespräch zu bleiben, ist der beste Weg, um mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.
Minijobs
In Berlin gab es Ende Juni 2025 insgesamt 242.584 geringfügig Beschäftigte. Dabei ist der Dienstleistungssektor in Berlin in bestimmten Branchen besonders geprägt von der Erwerbsform der geringfügigen Beschäftigung, denn knapp 32 Prozent der gewerblichen geringfügig Beschäftigten in Berlin arbeiten in der Gebäudereinigung, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Einzelhandel.
Die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 603 Euro ist an einer Wochenarbeitszeit von ca. zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen (Stand 2026: 13,90 €) dynamisiert.
Der Minijob ist nicht sozialversichert, das heißt, Beschäftigte im Minijob sind nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Für die Rentenversicherung nutzt wiederum die Mehrheit der Minijobber:innen die Opt-Out Möglichkeit und verzichtet somit auf einen umfassenderen Altersschutz. Der Irrtum, für Minijobs gelte nicht das gleiche Arbeitsrecht wie sonst, ist weit verbreitet. Minijobs sind arbeitsrechtlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.
Hinzukommt, dass Minijobs häufig die berufliche Weiterentwicklung ausbremsen und für den Arbeitsmarkt wertvolle Qualifikationen verloren gehen, weil insbesondere Frauen nach der Familienphase unterqualifiziert im Minijob „wiedereinsteigen“ und dort oftmals aus fiskalischen Gründen verharren.
Zahlen für Berlin
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 30.06.2025
- 39.577 geringfügig Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe
- 25.448 geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel
- 11.982 geringfügig Beschäftigte in der Gebäudereinigung
Bundesagentur für Arbeit
Minijobber:innen haben „im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. […] Die Praxis zeigt jedoch, dass vielen Angestellten mit Minijob diese Rechte verwehrt werden.“
Die Netzwerkstelle für Gute Arbeit informiert zum Arbeitsrecht bei geringfügiger Beschäftigung und sensibilisiert für die Risiken, die mit dieser Beschäftigungsform einhergehen. Häufig gelten Minijobs für Unternehmen als flexible Erwerbsform. Allerdings ist sie die teuerste Erwerbsform und ist oftmals nur attraktiv, da Arbeitsrechte, die auch in diesem Beschäftigungsverhältnis gelten, nicht eingeräumt werden, bspw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub.
Die Vorteile einer Umwandlung von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen herausgestellt.
Netzwerk
Mit der Netzwerkstelle für Gute Arbeit sind wir sowohl in den Branchen als auch in den Berliner Bezirken vernetzt und stellen unsere aktuellen Arbeitsergebnisse regelmäßig in unterschiedlichen Gremien vor.
Teil des Netzwerks sind die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der jeweiligen Branchen genauso wie Betriebsräte und engagierte Beschäftigte, Arbeitgeber:innen und Personalverantwortliche. Angebunden ist das Projekt außerdem bei den bezirklichen Wirtschaftsförderungen oder den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA), den Stadträt:innen für Wirtschaft, Arbeit oder Soziales, und bei den Beauftragten für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Tempelhof-Schöneberg und Pankow.
Einen regelmäßigen Austausch pflegen wir darüber hinaus je nach Schwerpunktthema mit der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Trägern sozialer und arbeitsmarktnaher Projekte auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene, sowie mit Standortgemeinschaften lokaler Unternehmen, den bezirklichen Kreisverbänden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteur:innen.
Newsletter
Der Newsletter der Netzwerkstelle für Gute Arbeit informiert nicht nur über Veranstaltungen und Publikationen des Projekts, sondern enthält auch Wissenswertes aus den Branchen sowie Veranstaltungs- und Publikationshinweise aus dem Netzwerk. Melden Sie sich hier an, der Newsletter erscheint drei bis vier Mal im Jahr.
Das Projekt wird gefördert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Kooperationspartner
Projektträger